PPWR - EU Verpackungsverordnung

PPWR Bürokratie

HINWEIS:


Aufgrund der neuen PPWR (EU-Verpackungsverordnung) und der damit einhergehenden Verpflichtung zur Bereitstellung lokaler Bevollmächtigter für die Meldung der Verpackungsmengen und deren Lizensierung in jedem einzelnen Zielland, welches erhebliche Kosten ohne wirklichen Mehrwert mit sich bringt, stellen wir den europaweiten Versand zum 01.08.2026 ein. Einziges verbleibenes Zielland ist Österreich. Hier haben wir bereits seit Jahren einen Bevollmächtigten bestellt und aufrund der zahlreichen langjährigen Kunden werden wir auch auf jeden Fall daran festhalten. Inwieweit sich an der Auswahl der Zielgebiete in Zukunft wieder etwas ändert, können wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen. Aktuelle Angebote allein für die Bestellung von örtlichen Bevollmächtigten sind vollkommen überzogen und stehen in keinem Verhältnis zu den erbrachten Leistungen und den in den Zielländern erzielten Umsätzen. Die EU Kommission hatte zwar vorgeschlagen die Pflicht für Bevollmächtigte zunächst auszusetzen, der EU Rat hat sich aber dagegen entschieden.

Warum ?

Ganz einfach, weil sich mit der Bestellung von Bevollmächtigen ein neues Geschäftsmodell eröffnet und schon ganz viele in den Startlöchern stehen genau damit Geld zu verdienen. Für Österreich zahlen wir für die Teilnahme am Entsorgungssystem 150,- € pauschal im Jahr, was ja erstmal absolut in Ordnung ist. Für die reine Bestellung des Bevollmächtigten zahlen wir aber mal eben noch 326,06 €.  Ein Schelm wer Böses dabei denkt !

Bedanken Sie sich also bei den Bürokraten dieser Union für den Fall, daß Sie ihre Waren nicht mehr wie gewohnt beschaffen können.

Wir hoffen, daß noch viele Händler diesem Beispiel folgen und dadurch zum Einen der Warenverkehr innerhalb der EU aber vor Allem das Steueraufkommen in den einzelnen Ländern deutlich zurückgeht, damit die Bürokraten merken, was Sie da veranstalten.

Für gewerbliche Wiederverkäufer innerhalb der EU gelten gesonderte Bedingungen. Sofern Sie also als Wiederverkäufer fungieren, registrieren Sie sich bitte entsprechend bei uns und wir prüfen ob eine Belieferung möglich ist.

Sie sind Gewerbetreibender in einem EU-Land und haben Interesse an einer gegenseitigen Partnerschaft für die Bestellung eines Bevollmächtigten ? Melden Sie sich bei uns.


Eine Neuigkeit gibt es derzeit für die Niederlande. Die Niederlande hält wohl vorerst an den alten Grenzen fest und man benötigt als Kleinversender keinen Bevollmächtigten:

https://www.verpact.nl/nl/actueel/nieuws-moet-je-je-aanmelden-bij-verpact-dit-speelt-er-sinds-de-ppwr

Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir für die Versendung der Ware in Deutschland am Dualen System durch die Firma NOVENTIZ unter der Vertragsnummer VV600105 teilnehmen.



Zentrale Stelle Verpackungsregister LUCID
Registrierungsnummer: DE1129571311386-V


Für Österreich lizensieren wir unsere Verpackungen über die Reclay Systems GmbH (AT) .

Reclay Systems

 
Unser Bevollmächtigter für Österreicht ist die Authorise ME GmbH




 
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